Anschlagmittel, z. B. Rundschlingen oder Hebebänder, dürfen im Haken nicht aufeinanderliegen, da die unteren Anschlagmittel sonst gequetscht werden und somit die Gefahr der Beschädigung besteht. Durch den Einsatz des Doppelhakens können die Anschlagmittel auf die beiden Haken verteilt werden, so dass eine Beschädigung oder Tragfähigkeitsreduzierung vermieden wird. Hakenform in Abhängigkeit vom Anwendungsfall. Sondergrößen auf Anfrage unter Angabe der Kranhaken-Nr. und der verwendeten Anschlagmittel. Kranhaken gem. DIN 15401.